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Dezentralisierung – eine neue Herausforderung für die Regionen
Seit dem 02.03.1982 wird jede der 22 Regionen (deren Territorium seit 1956 abgegrenzt ist) dank des frz. Gesetzes über die Dezentralisierung von einer Regionalversammlung verwaltet, der der Präsident der Regionalversammlung vorsteht.
Die Bürger wählten ihre Regionalvertreter erstmalig im März 1986 für eine Dauer von 6 Jahren.
Vielfältige und zusätzliche Kompetenzen
Bestimmte Zuständigkeiten werden den Regionen vom Staat zugewiesen:
- Erziehung und Bildung: Gymnasien, Lehrausbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung,
- Raumordnung,
- Transportwesen: Eisenbahntransport, öffentliche Straßentransporte zwischen den Departements.
Allerdings teilt sich der Staat auch einige dieser Zuständigkeiten mit Gebietskörperschaften und insbesondere mit den Regionen.
Diese Partnerschaft besteht vor allem bei der Planung, Erarbeitung und Umsetzung von Projektverträgen (vormals Planverträge) zur Realisierung nationaler Infrastrukturen (Hochgeschwindigkeitszug TGV, Universitäten usw.).
Struktur und Organisation
Die Regionalversammlung des Elsass besteht aus 47 Abgeordneten (29 Abgeordnete für das Departement Bas-Rhin und 18 Abgeordnete für das Departement Haut-Rhin), die wie folgt organisiert sind:
- Vollversammlung: besteht aus allen Regionalvertretern, sie stimmt einmal jährlich über den Haushalt der Region ab und kommt mehrmals im Jahr zusammen, um über die Hauptrichtungen der regionalen Tätigkeit zu beraten.
- Ständige Kommission: wird von der Vollversammlung gewählt und besteht aus 30 Regionalvertretern, sie kommt einmal monatlich zusammen und sichert die ständige Vertretung der Regionalversammlung. Sie berät zu allen vom Präsidenten aufgeworfenen Fragen und konkretisiert die Kreditvergabe innerhalb des Haushalts.
- Kommissionen: die thematische Kommissionen prüfen die diversen regionalen Kompetenzen entstammenden Dossiers und ersuchen den Präsidenten der Region um Stellungnahme.
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Aktualisierung : 12.04.2010