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 Raumplanung


Projektgebiete

Zu den Projektgebieten gehören bestimmte Gebiete, Ballungsräume, mittlere Städte und regionale Naturparks.

Die Region begleitet die Umsetzung der Gebietschartas für zehn bestehende Gebietsverträge und unterstützt Projekte von regionalem Interesse oder lokale Initiativen der jeweiligen Gebiete. Die Region ist auch zugunsten von mittleren Städten tätig und beteiligt sich an deren Ausstattung zur Verstärkung der Attraktivität. Hier sind die Ausstattung der Bereiche Kultur und Sport, die städtische Gestaltung, die Schaffung von Dienstleistungszentren usw. zu nennen. Sie unterstützt zudem die Aktionsprogramme der regionalen Naturparks.


Interventionsgebiete

Die Region bietet den schwächsten ländlichen oder städtischen Gebieten spezielle Hilfen an. Dies trifft vor allem auf den Bereich der Vogesen zu. Hier stehen die Entwicklung der Gebirgslandwirtschaft, die Ansiedelung von Unternehmen, die Unterstützung touristischer Aktivitäten und das Management von Gegenden und Landschaften an erster Stelle.

Auf dem gesamten Territorium kann die Region auch im Hinblick auf die Rückgewinnung landwirtschaftlich ungenutzten Brachlands zugunsten der Wirtschaftsentwicklung, die Schaffung natürlicher Räume, die Kohäsion des urbanen Netzes oder die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Dorfe wirksam werden.

Und schließlich beteiligt sich die Region an Städteverträgen und städtischen Großprojekten, um den großen städtischen Zentren eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Zu solchen Maßnahmen gehören beispielsweise Umschulungen in Städten, Wirtschaftsentwicklung, Berufsausbildung und Ansiedelung von öffentlichen Diensten in Wohngebieten.


Wohnraumbeschaffungsmaßnahme


Auch wenn das Wohnungswesen nicht in den Kompetenzbereich der Region Elsass fällt, trägt sie auf ihre Weise zur Schaffung hochwertigen Lebensraums und dem Bevölkerungsbedarf angepassten Wohnraums bei. Je nach Verfügbarkeit von Grundstücken und Nachfragen gestattet das Wirken der Region, das Wohnraumangebot zu diversifizieren, Tätigkeiten und das Leben in alten städtischen Zentren oder in schwierigen Wohngegenden zu erhalten oder zu erneuern.

Zudem gewährleistet der Fonds zur Gebietsbindung öffentlicher Dienste gleichberechtigten Zugang zu den Bereichen der Freizeitgestaltung und des geselligen Beisammenseins auf dem gesamten Territorium, insbesondere in kleinen Ortslagen und schwierigen Wohngegenden.



Aktualisierung : 05.04.2007